Dirk Wachholz & Olaf Naumann

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Akeleiweg 66, 12487 Berlin    

Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer allgemein ausgerichteten Kanzlei liegen im Bau-, Verkehrs- und Arbeitsrecht.

Uns ist wichtig, dass unsere Mandanten eine umfassende Betreuung erfahren, so dass unser Profil möglichst weit gefächert bleiben soll. Im wahren Leben ist eine hohe Spezialisierung auf ein einzelnes Rechtsgebiet nur selten im Interesse eines Mandanten.

Vertragsrecht ...

ist kein eigentliches Rechtsgebiet, da aber immer wieder Mandanten danach fragen, hierzu auch einige Erläuterungen. Die Prüfung von Verträgen - am besten natürlich vor deren Abschluss - oder auch die Erstellung von Verträgen gehört zum Grundrepertoire eines Rechtsanwalts. Verträge schließt wohl fast jeder jeden Tag, zumeist mündlich, so wenn Sie die einfachste Form eines Kaufvertrages, etwa bei Ihrem Bäcker Brötchen zu kaufen, eingehen.

Problematischer sind da schon schriftliche Verträge. Hier sollten alle Vertragsparteien wenigstens wissen, was sie da vereinbaren. Diese Aussage klingt banal, ist es aber erfahrungsgemäß nicht.

Auffällig viele Bauherren schließen beispielsweise Werkverträge ab, ohne sich genau mit dem Inhalt vertraut gemacht zu haben. Das Augenmerk wird auf die vermeintlich wichtigen Dinge wie Preis und Baubeginn gelegt. Die Überraschungen sind dann vorprogrammiert. Verträge, die funktionieren und jedem Vertragspartner möglichst genau beschreiben, was er wann wie zu tun oder zu unterlassen hat, sind ein hohes Ziel.

 

Baurecht ...

ist unser absoluter Tätigkeitsschwerpunkt. Wir betreuen hier verschiedene Unternehmen aus fast allen Gewerken.

 Rechtsanwalt Wachholz betreut seit dem 1.1.2007 die Innung für Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Kältetechnik Berlin als Vertragsanwalt.

Viel zu oft erleben wir, dass erst mehrere Monate nach Rechnungsstellung anwaltlicher Rat eingeholt wird. Dabei sind die Fälligkeitsregeln nach BGB oder VOB/B eindeutig. Wer auf die erste oder zweite Mahnung nicht zahlt, wird dieses auch nicht auf die dritte oder vierte Mahnung tun. Ein Teil der Forderungsangelegenheiten erledigt sich hingegen bereits durch die erste anwaltliche Mahnung.

Vielfach besteht ein erhebliches Defizit an Wissen rund um die VOB/B, aber auch der Werkvertragsregeln des BGB. Wir helfen bei der Grundausstattung mit Verträgen und führen Schulungen für die leitenden Mitarbeiter durch. Wir arbeiten hier zumeist auf Basis von Honorarverträgen mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, so werden die Kosten überschaubar und, was meistens noch viel wichtiger ist, kann so eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet werden.

Viel zu oft ist das Kind bereits in dem berühmten Brunnen ertrunken, bevor der Anwalt aufgesucht wird. Das verursacht Kosten, die im Regelfall auch nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden können.

Für den privaten Bauherren bieten wir eine spezielle Betreuung ihres gesamten Bauvorhabens von der Vertragsprüfung bis zur Abnahme an. So können viele Probleme bei der meist größten Investition des Lebens vermieden werden. Die hierfür entstehenden Kosten nennen wir Ihnen gern im Rahmen eines Beratungstermins. Ohne rechtliche Kenntnisse sollten Sie einen Bauvertrag nicht ungeprüft abschließen.

Arbeitsrecht ...

Die Zeiten in Deutschland sollen besser werden, so richtig zu erkennen ist das noch nicht.. Die Arbeitslosenquote ist trotz aller Konjunkturprognosen der Bundesregierung immer noch hoch, wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann meist so schnell nicht wieder einen neuen finden.

 

Das deutsche Kündigungsschutzrecht bietet hier jedoch viele Möglichkeiten, seinen Arbeitsplatz vielleicht doch noch zu retten, oder, wenn es denn nicht anders geht, wenigstens eine vernünftige Abfindung zu kassieren. Aber Vorsicht: Die Zeit ist knapp. Die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen. Also entscheiden Sie sich am besten schnell für den Anwalt Ihrer Wahl. Wie im Verkehrsrecht ist auch im Arbeitsrecht guter Rat teuer, der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus zu empfehlen.

Erschwerend kommt hier hinzu, dass im Arbeitsrecht in erster Instanz jeder seine Kosten selbst tragen muss. Selbst für den Fall vollständigen Obsiegens bleiben Sie daher immer auf ihren Anwaltskosten sitzen, brauchen jedoch auch im Fall des Prozessverlustes die Kosten der Gegenseite nicht zu tragen. Durch eine Vielzahl von Urteilen vieler Gerichte ist das Arbeitsrecht jedoch so kompliziert geworden, dass Sie zumeist die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen sollten.

 

Sind Sie Arbeitgeber und wollen kündigen, ist der Gang zum Anwalt unerlässlich. Auch für Arbeitgeber lassen sich Rechtsschutzversicherungen abschließen, Ziel ist hier jedoch immer die Vermeidung eines Verfahrens, da dieses für den Arbeitgeber Risiken birgt. Outsourcing-Programme und Mediation sind hier der bessere Weg.

 

Immer öfter finden Arbeitnehmer den Weg in unsere Kanzlei, die trotz geleisteter Arbeit auf ihren verdienten Lohn warten müssen, teils mit haarsträubenden Begründungen der Arbeitgeber. Spätestens nach der zweiten ausgefallenen Lohnzahlung sollte der Weg zum Anwalt gesucht werden. Das Arbeitsamt übernimmt für maximal drei Monate die Zahlung des ausgefallenen Lohnes als Insolvenzgeld und dieses muss rechtzeitig beantragt werden. Nähere und sehr ausführliche Informationen finden Sie in der Arbeitsagentur Online.

 

Hat der Arbeitgeber, egal aus welchem Grund, gekündigt, steht die Arbeitslosigkeit immer noch nicht zwingend vor der Tür. Das Kündigungsschutzgesetz bietet Möglichkeiten, die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen. Trotzdem: Als allererstes führt der Weg zum Arbeitsamt. Sie müssen sich dort in Ihrem zuständigen Bereich als arbeitssuchend melden. Ihr Job-To-Job Vermittler wird dort versuchen, Sie nahtlos wieder in eine Beschäftigung zu bringen.

Wie gesagt, versuchen ....

Das Kündigungsschutzgesetz gilt im Wesentlichen für Unternehmen, in denen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und für Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate in diesem Unternehmen gearbeitet haben. Ist beides erfüllt, sollte die Kündigung fachkundig überprüft werden. 

Einen direkten Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht (Ausnahme: Nach dem neuen Kündigungsschutzrecht kann sich der Arbeitgeber für den Fall der Nichteinlegung einer Kündigungsschutzklage verpflichten, eine Abfindung zu zahlen), hier müssten noch diverse recht komplizierte weitere Voraussetzungen hinzu kommen, die meisten Abfindungen werden vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt.

Neben der Prüfung der Kündigung ist dringend der sofortige Besuch der Arbeitsagentur zu empfehlen. Für alle Kündigungen, berechtigt oder unberechtigt, ist es erforderlich, sofort nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt vorzusprechen. Gleiches gilt für befristete Arbeitsverhältnisse, hier muss die Meldung spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Das Arbeitsamt kürzt das Arbeitslosengeld bei verspäteter Meldung erheblich. Der Arbeitgeber muss Sie dann zur Arbeitslosmeldung und zu Schulungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit freistellen, nutzen Sie diese Zeit doch gleich für den Besuch beim Anwalt. Arbeitgeber sollten in der Kündigung auf die veränderte Rechtslage hinweisen.

Verkehrsrecht ...

Hat es geblitzt, ist guter Rat teuer. Nicht dass wir Sie verschrecken wollen, eine Rechtsschutzversicherung ist hier jedoch (fast) immer hilfreich. Bußgeldverfahren enden im günstigen Fall mit einer Einstellung des Verfahrens. Damit sind Sie möglicherweise Punkte und Geldbuße los, die Anwaltskosten jedoch nicht.

Auch Zeugen können manchmal überraschend teuer werden. Beachten Sie, dass in vielen Versicherungsverträgen Halte- und Parkverstöße nicht mitversichert sind. Es ist sinnvoll, jeden Bußgeldbescheid zur anwaltlichen Prüfung vorzulegen.

Nur allzu schnell sind die Punkte in Flensburg ausreichend, dass der Fahrerlaubnisentzug droht. Also lieber gleich auch gegen die ersten möglicherweise doch unberechtigten Punkte wehren. Überlassen Sie Ihrem Rechtsanwalt am Besten die ganze Angelegenheit ab Eingang des ersten Schreibens der Behörde. Vorab gegebene Auskünfte gegenüber der Polizei können jede sinnvolle Verteidigung vereiteln.

 

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können Sie sich sofort und ohne Zögern an einen Anwalt wenden, dessen Kosten gehören zu Ihrem Schaden aus dem Unfall und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie hier nur dann, wenn sich Streit mit dem Unfallgegner (und dessen Versicherung) anbahnt.

Generell erscheint uns die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei allen Unfällen geraten. Die Versicherungen zahlen nur, was Sie auch verlangen und das ist zumeist weniger, als Ihnen zusteht. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche Ihres Unfallgegners obliegt im Übrigen ausschließlich Ihrer Haftpflichtversicherung. Diese stellt hierfür auch den Anwalt. Sollten in diesem Bereich Ansprüche gegen Sie gestellt werden oder Sie gar eine Klage erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Sollten Sie aufgrund eines ganz oder teilweise selbst verschuldeten Verkehrsunfalls mit der Einleitung eines Bußgeld- oder gar Strafverfahrens rechnen müssen, empfiehlt sich allerdings auch hier der Gang zum Anwalt, bevor Erklärungen abgegeben werden. Hier ist jedoch schnelles Handeln erforderlich. Zeigen Sie solche Unfälle sofort telefonisch Ihrer Haftpflichtversicherung an.

Lassen Sie sich eine Schadennummer geben. Ihre Versicherung wird Sie dann kurzfristig auffordern, zum Unfallhergang schriftlich Stellung zu nehmen. Hierbei ist der Anwalt, der Sie im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vertritt, gern behilflich.

 

 

 

Inkassobüro

Inkassobüros haben ihre Daseinsberechtigung im Masseninkasso von Versandhäusern, nicht jedoch bei Werklohnforderungen.

Hintergrund ist der Umstand, dass Inkassobüros nicht rechtsberatend tätig sein dürfen. Ist eine Forderung streitig, muss das Inkassobüro seine Arbeit einstellen und übergibt die Sache bestenfalls an einen Ihnen nicht bekannten Anwalt.

Fazit: Lieber gleich zum Anwalt.